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Gilt das Abonnement der Papierversion des BGBl auch für die online-Version ?
Nein. Das online-Abonnement des Bundesgesetzblatt Teil I ist ein eigenständiges Produkt und nicht an den Bezug der Printversion gebunden.
Woraus besteht das online-Abonnement ?
Das online-Abonnement des Bundesgesetzblatt umfasst den Zugriff auf die pdf-Daten des laufenden Jahrganges und aller älteren Jahrgänge von Teil I + II rückwirkend bis 1949 (I) bzw. 1951 (II),mit der Möglichkeit des Ausdrucks und der Textentnahme und den Fundstellennachweis A auf CD-ROM.
Wie kann ich das online-Abonnement bestellen ?
Das online-Abonnement des Bundesgesetzblatt Teil I können Sie online über unser Bestellformular oder schriftlich per E-Mail bestellen. Sie erhalten dann i.d.R. am nächsten Arbeitstag Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie auf die Abonnenten-Version zugreifen können.
Wieviel kostet das online-Abonnement ?
Der Preis für das online-Abonnement beträgt bei Einzelplatznutzung 67,50 EUR pro Halbjahr.
Welche Vorteile bietet mir das online-Abonnement ?
Als Abonnnent verfügen Sie über eine Suchfunktion in allen Jahrgängen und Ausgaben des Bundesgesetzblattes seit Erscheinen, die Möglichkeit die Datei auszudrucken und den Inhalt zu kopieren.
Wann und in welchem Dateiformat werden die Gesetzblätter bereitgestellt ?
Die Dateien zum Bundesgesetzblatt werden am Tag der Verkündung i.d.R. bis 11:00 auf dem Server bereitgestellt. Das verwendete Dateiformat ist pdf. Zur Anzeige der pdf-Dateien benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader (download).
Wie dürfen die Daten weiterverwendet werden ?
Die Bundesanzeiger Verlagsges.mbH macht an den Gesetzblattausgaben Urheberrechte geltend. Die reine Lese-Version ist daher gegen Weiterverarbeitung geschützt. In der entgeltlichen Version können Sie pdf-Daten beziehen, in denen Sie Textausschnitte markieren und mittels "copy&paste" in andere Anwendungen (z.B. Microsoft Word) einfügen und weiterverarbeiten können. Siehe auch AGB für das online-Abonnement
Sind einzelne Gesetze/Verordnungen als Datei erhältlich ?
Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt sind für Teil I ab 1998, für Teil II ab 1999 in Form von pdf-Dateien lieferbar. Die Preise hierfür richten sich nach Umfang und Verwendungszweck.
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